FAQs
Eintrittskarte - Festivalpass
Als Einlassberechtigung für die Abendveranstaltungen beim Kreismusikfest 2015 ist eine für den jeweiligen Tag gültige Eintrittskarte bzw. ein sogenannter Festival-Pass zu erwerben, der zum Eintritt an allen Tagen berechtigt. Dies kann entweder im Vorverkauf oder an der Abendkasse geschehen. Der Festivalpass ist nicht übertragbar.
Ermäßigungen auf Eintrittspreise
Der Eintritt wird einheitlich erhoben; Ermäßigungen, etwa für Kinder und Jugendliche unter 16 oder unter 18 Jahren, werden nicht gewährt.
Dürfen Kinder, also minderjährige die Abendkonzerte besuchen?
Jugendliche unter 16 Jahren haben ins Zelt nur Zutritt mit den Eltern, also den Erziehungsberechtigten. Und sie müssen das Zelt in Begleitung der Eltern wieder verlassen. Vollmachten oder Begleitung von sonstigen Personen wird zum Einlass von Minderjährigen nicht zugelassen.
Zugang für 16 -18-jährige
Jugendliche ab 16 Jahre, die nicht von Erziehungsberechtigten in das Festzelt begleitet werden, erhalten Einlass nur gegen die Vorlage des Partypasses. Nach 24:00 Uhr erhalten diese Personen keinen Einlass mehr. Sie müssen das Zelt um 24:00 Uhr wieder verlassen.
One – Way - Ticket
Der Einlass wird „one way“ gewährt; beim Verlassen und Wiederbetreten des Festzeltes ist daher erneut Eintritt zu bezahlen.
Eingangskontrolle
Personen über 18 Jahren erhalten ein farbiges Bändchen (Farbe wechselt täglich), Personen unter 18 Jahren erhalten kein Bändchen.
Einlass für Rollstuhlfahrer
Für Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen werden vor der Bühne Plätze reserviert. Begleitpersonen erhalten keine Ermäßigung auf die Eintrittspreise.
Platzreservierungen
Es werden keine Platzreservierungen vorgenommen.
Jugendschutzgesetz
Es gilt für alle Veranstaltungen das Jugendschutzgesetz!